Die nachfolgend aufgeführten Sicherheitshinweise sind aktuelle Rechtsgrundlagen für die "Sicherheitsförderung im Schulsport" in Nordrhein-Westfalen (HRSG: Ministerium für Schule Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen).
Die allgemein formulierten Sicherheitsgrundsätze gelten auch für den Einsatz des SwingTop Schaukeltellers.
Alle eingesetzten Geräte sind vor der Benutzung auf Betriebs- und Funktionstüchtigkeit und äußerlich erkennbare Mängel zu überprüfen.
Es müssen ausreichend große Sicherheitsabstände zwischen den einzelnen Gerätearrangements und zu den Hallenwänden vorhanden sein. Schwung und Laufbereiche dürfen sich nicht überschneiden. Fall-, Abgangs- und Sicherheitsbereiche sind freizuhalten und - wenn notwendig - mit geeigneten Matten abzusichern.
Anmerkung: Zur Abgrenzung des Schaukelbereichesbietet sich z.B.
das "Baustellenband" an.
Bundesverband der Unfallkassen
GUV-Vorschrift Sportstätten und Sportgebäude GUV-SJ8044, Seite 7 Klettertaueinrichtungen, Absatz 3 "keine Knoten in den Klettertauen"
TÜV Zertifikat Nr. R 60004765
Artikel Nr. 1013990
Geprüft nach EN 1176-1/AC:1998